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ZUGFeRD — Was ist das? Einfach erklärt

ZUGFeRD — Was ist das? Einfach erklärt

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat: ein PDF mit eingebettetem, maschinenlesbarem XML-Datensatz nach der EU-Norm EN 16931 — man sieht die Rechnung und kann sie zugleich automatisch verarbeiten.

lexikon1. November 2026

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format für elektronische Rechnungen. Das Besondere: In eine ganz normal aussehende PDF/A-3-Datei wird ein maschinenlesbarer XML-Datensatz eingebettet. Der Mensch sieht also eine lesbare Rechnung, die Buchhaltungssoftware liest zugleich die strukturierten Daten automatisch aus. ZUGFeRD erfüllt — im richtigen Profil — die europäische Norm EN 16931 und gilt damit als gültige E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungspflicht.

Anwendung in der Praxis

Für Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD oft der bequemere Weg als reines XML: Die Rechnung bleibt für den Empfänger ohne Spezialsoftware ansehbar (es ist ja ein PDF), ist aber trotzdem eine echte E-Rechnung. Entscheidend ist das Profil: Erst ab dem Profil EN 16931 (früher „Comfort") aufwärts enthält die Datei alle Pflichtfelder und zählt als E-Rechnung. Einfachere Profile (z. B. „Basic WL" oder „Minimum") reichen dafür nicht. Gute Rechnungsprogramme erzeugen ZUGFeRD auf Knopfdruck — du musst dich um die XML-Technik nicht kümmern.

Wichtige Kennzahlen

  • Dateityp: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
  • Norm: EN 16931 (ab Profil „EN 16931"/Comfort aufwärts gültig)
  • Aktuelle Version: ZUGFeRD 2.5.2 (2026) — rechtlich zählt das Profil, nicht die Versionsnummer; ältere Versionen im richtigen Profil bleiben zulässig
  • Französisches Pendant: Factur-X (technisch identisch)
  • Alternative: XRechnung (reines XML, ohne sichtbares PDF)

Verwandte Begriffe

Praxis-Tipp

Achte beim Erstellen auf das Profil „EN 16931" (oder höher) — nur dann ist deine ZUGFeRD-Datei eine gültige E-Rechnung. Im Zweifel prüfst du eine erzeugte Rechnung einmal mit einem E-Rechnung-Prüfer, bevor du sie an Geschäftskunden schickst. Rechtsstand: November 2026.

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Werkstatt-Ratgeber Redaktion

Fachredaktion — geprüft und aktualisiert

Geprüft am 1. November 2026

Quelle: werkstatt-ratgeber.de/lexikon/zugferd